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Welche Probleme bei einem Sterbefall auftauchen, merkt man erst, wenn er eingetreten ist. Die Banken sperren die Konten des Verstorbenen (des Erblasser), der Vermieter drängt auf Räumung, die Miete läuft weiter, ein Erbschein muß beantragt werden, scheitert aber an der Ermittlung der Erben.

Es ist keine schlechte Idee, für das eigene Ableben vorzusorgen. Welche Möglichkeiten es gibt, sehen sie links in der Menüleiste.

Ansprechpartner für diesen Bereich ist

Rechtsanwalt Markus Hübner

Rechtsanwalt Hübner ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Schwerin tätig. Er wird unter anderem vom Amtsgericht als Nachlaßpfleger für die Verwaltung von Nachlässen und die Suche nach Erben eingesetzt.

 

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