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Der Testamtentsvollstrecker ist der lange Arm des Verstorbenen. Er sorgt dafür, daß der Wille des Verstorbenen durchgesetzt wird, zum Beispiel bei mehreren Erben oder wenn Vermächtnisse zu regeln sind.

Grundsätzlich kann der Erblasser jeden rechtsfähigen Volljährigen zum Testamentsvollstrecker bestimmen. Gerade bei heiklen Verhältnissen bietet es sich aber ein, jemanden mit rechtlichem Hintergrund zu wählen.

Die Einsetzung als Testamtentsvollstrecker sollte unbedingt zuvor zwischen den Beteiligten abgesprochen werden. Bei der Testamentsvollstreckung fallen für den Nachlaß Kosten an.

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