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Auch die Nachlaßpflegschaft wird vom Amtsgericht auf Antrag eingerichtet. Hier sind die Erben unbekannt und der Nachlaß regelungsbedürftig. Zum Beispiel ist eine Wohnung zu räumen.

Meist wird der Nachlaßpfleger auch damit beauftragt, die unbekannten Erben zu finden.

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